GESETZLICHE GARANTIE

Beim Kauf eines oder mehrerer Produkte (das „Produkt“ bzw. die „Produkte“), die auf unserer Website (die „Website“) präsentiert oder in einem Geschäft verkauft werden, das Eigentum von SKIS ROSSIGNOL SAS oder einer ihrer Tochtergesellschaften ist bzw. von diesen betrieben wird, unterliegt Ihr Produkt gesetzlichen Gewährleistungen, zu denen eine gewerbliche Garantie für bestimmte Produkte hinzugefügt werden kann, wenn dies entweder auf dem Produktblatt oder auf der Website ausdrücklich angegeben ist. Für die Inanspruchnahme einer Gewährleistung ist die Vorlage des Kaufbelegs für das Produkt zwingend erforderlich. Die Produkte werden je nach der von Ihnen gewählten Kategorie verkauft: 

-  Neu und ohne Mängel („Produkte der ersten Wahl“)

-  Neu, mit einem oder mehreren Mängeln von Merkmalen, die nur auf einer speziellen Seite aufgeführt und präsentiert werden („Produkte der zweiten Wahl“). Es wird darauf hingewiesen, dass Produkte der zweiten Wahl nur in den Ländern verkauft und geliefert werden, für die es auf der Website eine spezielle Seite für solche Produkte der zweiten Wahl gibt.

 

ACHTUNG: Die hier dargelegten Gewährleistungen gelten ausschließlich für unsere Kunden, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, die ein Produkt für Zwecke erwerben, die nicht in den Bereich ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit fallen. Sie sind darüber informiert, dass für Ihren Kauf französisches Recht gilt, deswegen unterliegen die gesetzlichen Gewährleistungen, auf die Sie Anspruch haben, dem französischen Recht. Sollte es jedoch in Ihrem Land eine zwingende gesetzliche Bestimmung geben, die Verbraucher besser schützt, so gilt diese Bestimmung anstelle der weniger vorteilhaften Gewährleistungen nach französischem Recht.

Wir erinnern Sie daran, dass einige Produkte von einer Fachkraft montiert und/oder eingestellt werden müssen.

Die Informationen zur Anwendung der Produkte und insbesondere der Sicherheitsvorschriften, zu den Bedingungen für die Montage beziehungsweise Installation sowie den Bedingungen für die Wartung dieser Produkte sind in der Gebrauchsanweisung oder dem Benutzerhandbuch enthalten, die/das gegebenenfalls mit dem Produkt geliefert wird. Nichteinhaltung der darin enthaltenen Anweisungen kann zum Erlöschen der Gewährleistung führen.

 

 

1. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG (GILT FÜR PRODUKTE DER ERSTEN WAHL)

Sie haben Anspruch auf die gesetzliche Konformitätsgarantie der Produkte (Artikel L.217-4 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzes) sowie die gesetzliche Garantie für versteckte Mängel (Artikel 1641 bis 1649 des französischen Zivilgesetzbuchs).

 

1.1 Gesetzliche Konformitätsgarantie:

  • Wir haften für die Bereitstellung der Ware entsprechend dem für uns bindenden Vertrag. Daher muss das Produkt der Beschreibung entsprechen, die wir Ihnen bereitgestellt haben, und es muss die Eigenschaften aufweisen, die normalerweise von einem derartigen Produkt erwartet werden. Wir haften auch für Mängel, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Installation ergeben, wenn wir laut Vertrag dafür zuständig sind oder sie unter unserer Verantwortung durchgeführt wurde. 
  • Wir haften für Konformitätsmängel, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf auftreten. Diese Garantiefrist gilt unbeschadet Artikel 2224 ff. des Zivilgesetzbuchs. Die Verjährungsfrist für Verbraucherklagen beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher von dem Konformitätsmangel Kenntnis erlangt.

 

1.2 Garantie für versteckte Mängel:

  • Wir haften auch für versteckte Mängel des Produkts (Sachmängel), das heißt für Mängel, die das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck untauglich machen oder seinen Gebrauch so beeinträchtigen, dass Sie es nicht gekauft hätten oder einen niedrigeren Preis dafür gezahlt hätten, wenn Sie diese Mängel gekannt hätten.
  • Diese Klage wegen versteckter Mängel muss innerhalb von maximal zwei Jahren nach Feststellung der Mängel, spätestens jedoch 5 Jahre nach dem Erwerb des Produkts, erfolgen.
  • Um diese Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie in allen Fällen nachweisen, dass die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt sind:
    • Der Mangel darf zum Zeitpunkt des Kaufs nicht erkennbar sein UND
    • der Mangel muss die Ware für den vorgesehene Verwendungszweck untauglich machen oder ihren Gebrauch wesentlich beeinträchtigen UND
    • der Mangel lag zum Kaufzeitpunkt vor.

 

1.3 Rechtsvorschriften

Artikel L.217-3 des Verbraucherschutzgesetzes

Der Verkäufer muss eine Ware liefern, die dem Vertrag und den in Artikel L.217-5 festgelegten Kriterien entspricht.

Der Verkäufer haftet für Konformitätsmängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware im Sinne von Artikel L. 216-1 bestehen und innerhalb von zwei Jahren nach dieser Lieferung erkennbar werden.

 

Im Falle eines Kaufvertrages über Waren, die digitale Komponenten enthalten, gilt Folgendes:

 

1°)  Wenn der Vertrag die kontinuierliche Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren vorsieht oder wenn die Dauer der Bereitstellung nicht vertraglich festgelegt ist, haftet der Verkäufer für alle Konformitätsmängel der digitalen Inhalte bzw. Dienstleistungen für eine Dauer von zwei Jahren nach Lieferung der Ware;

2°)  Wenn der Vertrag die kontinuierliche Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre vorsieht, haftet der Verkäufer für alle Konformitätsmängel der digitalen Inhalte bzw. Dienstleistungen während des vertraglich festgelegten Bereitstellungszeitraums.

Bei solchen Waren kann der Verbraucher unbeschadet der geltenden Frist sein Recht auf Aktualisierungen gemäß den Bestimmungen von Artikel L.217-19 geltend machen.

 

Der Verkäufer haftet während der gleichen Fristen auch für jeden Konformitätsmangel, der durch die Verpackung oder die Montageanleitung oder durch die Installation verursacht wurde, wenn er laut Vertrag dafür zuständig ist oder sie oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde oder wenn die fehlerhafte Installation, die wie im Vertrag vorgesehen vom Verbraucher durchgeführt wurde, auf Unzulänglichkeiten oder Fehler in der vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Installationsanleitung zurückzuführen ist.

 

Diese Garantiefrist gilt unbeschadet Artikel 2224 ff. des Zivilgesetzbuchs. Die Verjährungsfrist für Verbraucherklagen beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher von dem Konformitätsmangel Kenntnis erlangt.

 

Artikel L.217-4 des Verbraucherschutzgesetzes

Die Ware entspricht dem Vertrag, wenn sie insbesondere folgende Kriterien erfüllt, sofern zutreffend: 

1°)  Sie entspricht der Beschreibung, der Art, der Menge und der Qualität, insbesondere in Bezug auf die Funktionalität, die Kompatibilität, die Interoperabilität oder jede andere Eigenschaft, die im Vertrag vorgesehen ist;

2°)  Sie eignet sich für jeden vom Verbraucher gewünschten besonderen Zweck, der dem Verkäufer spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Kenntnis gebracht wurde und den der Verkäufer akzeptiert hat;

3°)  Sie wird mit dem gesamten Zubehör und der Installationsanleitung geliefert, die laut Vertrag zum Lieferumfang gehören;

4°)  Sie wird gemäß dem Vertrag aktualisiert.

 

Artikel L.217-5 des Verbraucherschutzgesetzes

I. Die Ware ist vertragskonform, wenn sie zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Konformitätskriterien folgende Kriterien erfüllt:

1°)   Sie ist für den Verwendungszweck geeignet, der üblicherweise von einer derartigen Ware erwartet wird, wobei gegebenenfalls die Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union und des nationalen Rechts sowie die technischen Normen oder – in Ermangelung technischer Normen – die für den betreffenden Sektor geltenden spezifischen Leitlinien zu berücksichtigen sind;

2°)  Sie weist gegebenenfalls die Eigenschaften auf, die der Verkäufer dem Verbraucher vor Vertragsabschluss anhand eines Musters oder Modells vorgestellt hat;

3°)  Gegebenenfalls enthaltene digitale Komponenten werden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses neuesten Version bereitgestellt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren;

4°)  Sie wird gegebenenfalls mit allem Zubehör einschließlich Verpackung und Installationsanleitung geliefert, das der Verbraucher berechtigterweise erwarten kann;

5°)  Sie wird gegebenenfalls gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 217-19 mit den Aktualisierungen geliefert, die der Verbraucher berechtigterweise erwarten kann;

6°)  Sie entspricht in Menge, Qualität und anderen Merkmalen, auch in Bezug auf die Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit, den Eigenschaften, die der Verbraucher angesichts der Art des Ware sowie der öffentlichen Aussagen des Verkäufers, einer dem Verkauf vorgeschalteten Person oder einer in deren Namen handelnden Person, einschließlich Werbung oder Etikettierung, von derartigen Waren berechtigterweise erwarten kann.

 

II. Der Verkäufer ist allerdings nicht an die im vorstehenden Absatz genannten öffentlichen Aussagen gebunden, wenn er Folgendes nachweist:

1°)  Er hatte keine Kenntnis von diesen Aussagen oder war nicht rechtmäßig in der Lage, sich davon Kenntnis zu verschaffen;

2°)  Die öffentlichen Aussagen waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter vergleichbaren Bedingungen wie die ursprünglichen Aussagen berichtigt worden;

3°)  Die Kaufentscheidung konnte durch die öffentlichen Aussagen nicht beeinflusst werden.

 

III. Der Verbraucher kann die Konformität nicht unter Bezugnahme eines Mangels bezüglich einer oder mehrerer besonderer Eigenschaften der Ware anfechten, wenn er ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass sie von den in diesem Artikel festgelegten Konformitätskriterien abweichen, und er dieser Abweichung bei Vertragsabschluss ausdrücklich und gesondert zugestimmt hat.

 

Artikel L.217-12 des Verbraucherschutzgesetzes

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Wahl des Verbrauchers zu berücksichtigen, wenn die geforderte Erfüllung unmöglich ist oder unverhältnismäßige Kosten mit sich bringt, insbesondere in Bezug auf: 

1°)  den Wert der Ware, wenn sie keinen Konformitätsmangel hätte;

2°)  das Ausmaß des Konformitätsmangels;

3°)  die Möglichkeit des Verbrauchers, sich ohne größere Unannehmlichkeiten für die andere Wahl zu entscheiden.

Der Verkäufer kann den Behebung des Mangels ablehnen, wenn dies unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, insbesondere im Hinblick auf Punkt 1°) und 2°).

 

Wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden, kann der Verbraucher nach Mahnung die Zwangserfüllung der ursprünglich verlangten Lösung in natura gemäß Artikel 1221ff. des Zivilgesetzbuchs verlangen. 

 

Die Weigerung des Verkäufers, nach Wahl des Verbrauchers vorzugehen oder eine dem Vertrag entsprechende Ware zu liefern, muss schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger begründet werden. 

 

Artikel 1641 des Zivilgesetzbuchs

Der Verkäufer ist bei versteckten Mängeln der verkauften Sache, die sie für den vorgesehenen Verwendungszweck untauglich machen oder ihren Gebrauch so beeinträchtigen, dass der Käufer sie nicht gekauft hätte oder einen niedrigeren Preis dafür gezahlt hätte, wenn er diese Mängel gekannt hätte, zur Garantie verpflichtet. 


Artikel 1648 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs
Eine Klage wegen Sachmängeln ist innerhalb von zwei Jahren ab Bekanntwerden des Mangels vom Käufer geltend zu machen. 

2. FÜR PRODUKTE DER ZWEITEN WAHL GELTENDE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN

Unsere Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Produkte der zweiten Wahl zufällig einen oder mehrere mehr oder weniger sichtbare Schönheitsfehler aufweisen können, die auf der Produkten der zweiten Wahl gewidmeten Seite der Website aufgeführt sind und dort präsentiert werden (im Folgenden zusammenfassend als „Schönheitsfehler“ bezeichnet). Der sich für den Kauf eines Produktes der zweiten Wahl entscheidende Kunde erkennt an, dass er vor dem Kauf eines Produktes der zweiten Wahl vollständig zum Vorhandensein dieser Schönheitsfehler informiert wurde, und akzeptiert diese vorbehaltlos. Dementsprechend sind alle Kunden darüber informiert und erklären sich damit einverstanden, dass alle Schönheitsfehler des gekauften Produkts der zweiten Wahl NICHT GARANTIERT sind. Daher können Produkte zweiter Wahl NICHT zurückerstattet, umgetauscht oder repariert werden, wenn sie einen oder mehrere Schönheitsfehler aufweisen. 

 

Für alle anderen Mängel, die keine Schönheitsfehler darstellen, gelten weiterhin die gesetzlichen Gewährleistungen unter den gleichen Bedingungen wie für Produkte der ersten Wahl. Wenn jedoch die Wahl des Umtausches beibehalten wurde, sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Produkt der zweiten Wahl nur durch ein gleichwertiges Produkt der zweiten Wahl ersetzbar ist. Ein Produkt der zweiten Wahl kann unter keinen Umständen gegen ein Produkt der ersten Wahl umgetauscht werden. Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines gleichwertigen Produkts der zweiten Wahl und wenn die Reparatur materiell unmöglich ist oder für uns mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, wird dem Kunden der Kaufpreis erstattet.

3. GEWERBLICHE GARANTIEN

Wir bieten unseren Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen Garantien, die für alle unsere Produkte gelten, eine gewerbliche Garantie an, die ausschließlich für bestimmte, namentlich genannte Produkte gilt. Jede erweiterte Garantie oder gewerbliche Garantie muss ausdrücklich und eindeutig vereinbart werden, damit sie in Anspruch genommen werden kann.

Wir sind auf keinen Fall verpflichtet, eine gewerbliche Garantie für alle oder einen Teil unserer Produkte zu gewähren.

Diese erweiterte Garantie gilt, sofern sie besteht, entweder wenn die gesetzliche Garantie nicht oder nicht mehr in Anspruch genommen werden kann oder wenn die erweiterte Garantie für Sie vorteilhafter ist. Eine erweiterte Garantie kann die gesetzlichen Garantien nicht aufheben oder entkräften.

 

Derzeit gilt nur für unsere Fahrräder eine gewerbliche Garantie. Diese wird auf der Seite für Fahrräder eingehender erläutert.

4. GARANTIEAUSSCHLUSS

Von der gesetzlichen und gewerblichen Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf folgende Umstände zurückzuführen sind:

  • Nichteinhaltung von Installations-, Montage- oder Aufbauanweisungen, nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung, Unfälle oder Zweckentfremdung des Produkts, Nichteinhaltung der Warnhinweise in den Benutzerhandbüchern und generell Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen der Produkte wie in den Benutzerhandbüchern ggf. vorgesehen;
  • Normaler Verschleiß der Produkte einschließlich Materialermüdung; der Kunde muss das Produkt gegebenenfalls entsprechend den Anweisungen in den Benutzerhandbüchern warten bzw. warten lassen;
  • Reparatur des Produkts oder Entfernung und/oder Austausch einer oder mehrerer Komponenten, die nicht von einer Fachkraft ausgeführt wurden, und/oder;
  • Verwendung anderer Ersatzteile als Original- und zugelassene Ersatzteile und/oder;
  • Hinzufügen von Zubehör, dessen Kompatibilität mit den Produkten nicht vorher ausdrücklich von uns bestätigt und das von einer Fachkraft angebracht wurde und/oder;
  • mögliche Folgen einer falschen Einstellung der Produkte durch einen Dritten und/oder einer Einstellung anhand fehlerhafter Angaben des Kunden bei der Bestellung des Produkts;
  • Einstellung, Anpassung, Montage und/oder Wartung des Produkts durch eine fachfremde Person, wenn laut Benutzerhandbüchern oder Bedienungsanleitung des Produkts eine Fachkraft erforderlich gewesen wäre; in diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass die Montage und Einstellung bestimmter Produkte unbedingt von einem Fachhändler mit den entsprechenden technischen Kenntnissen und geeigneten Werkzeugen oder direkt vom Hersteller durchgeführt werden muss;
  • Veränderung des Produkts durch Torsion, Stauchung, Sturz oder übermäßig starken Aufprall;
  • Kratzer oder Abrieb der Dekorelemente des Produkts durch Benutzung;
  • Veränderung der Farbe und/oder der Größe und/oder der Textur der Produkte durch normalen Verschleiß und/oder unsachgemäße Wartung des Produkts;
  • Produkte mit entfernter oder unvollständiger Seriennummer.

5. DURCHFÜHRUNG DER GESETZLICHEN GARANTIEN

Im Rahmen der gesetzlichen Garantien, die Sie in Anspruch nehmen können, verpflichten wir uns, nach Ihrer Wahl:

-  entweder Ihr Produkt gegen ein anderes gleichwertiges Produkt derselben Kategorie auszutauschen, wobei der Austausch der Produkte vorbehaltlich Verfügbarkeit erfolgt; ODER

-  das Produkt auf unsere Kosten zu reparieren, sofern dies möglich ist, und an die von Ihnen angegebene Adresse zurückzuschicken.

 

Reparatur und ggf. Versand des ausgetauschten oder reparierten Produkts sind für Sie kostenlos.

 

Wenn wir das Produkt, auf das sich Ihre Garantieanfrage bezieht, nicht reparieren oder austauschen können, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis vollständig zurück (gegen Rücksendung des Produkts gemäß den Modalitäten in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

 

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir uns das Recht vorbehalten, gemäß Artikel L.217-12 des Verbraucherschutzgesetzes die am besten geeignete Option zu wählen, wenn eine dieser Optionen materiell unmöglich umzusetzen ist oder uns unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.

 

Inanspruchnahme der Garantie:

 

Sie können sich an unseren Verbraucherservice wenden:

-  unter folgender Adresse: https://www.rossignol.com/at/contactus/

-  per Post: Skis Rossignol – Service Consommateurs – 98, Rue Louis Barran – 38430 Saint-Jean-de-Moirans – Frankreich

6. EINSCHRÄNKUNGEN

Die Garantie geht keinesfalls über die hier beschriebenen Leistungen (gesetzliche und gewerbliche Garantie) hinaus. Alle sonstigen ausdrücklich oder stillschweigend gewährten Garantien einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Garantien des Marktwerts und/oder der Eignung für einen bestimmten Zweck, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Einschränkung stillschweigender Garantien oder Garantien für Folgeschäden nicht zulässig. Die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten daher möglicherweise in Ihrem Fall nicht.